Das neue GEG heißt jetzt GModG
Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz umfassend geändert und als Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) weitergeführt. Die 65-%-Erneuerbare-Pflicht entfällt, Heizungswahl wird technologieoffener – dafür kommen neue Pflichten bei Bio-Brennstoffen, Energieausweisen, Solarenergie und Nichtwohngebäuden. Hier finden Sie alle Änderungen im Überblick, geordnet nach Zeitpunkt und Thema.
Was sich durch das beschlossene GModG ändert
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde umfassend geändert und wird künftig als Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) weitergeführt. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet – damit stehen die finalen Änderungen fest (BBSR GEG-Infoportal). Ziel ist es, die bisherigen Vorgaben zur Heizungsmodernisierung technologieoffener, einfacher und flexibler zu gestalten, während gleichzeitig Vorgaben der neuen EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die zentrale Systemumstellung: Die pauschale 65-%-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch entfällt vollständig. An ihre Stelle tritt ein technologieoffener Katalog von zehn Heizungsoptionen in § 42 GModG – ergänzt um eine stufenweise „Bio-Treppe“ für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen sowie eine separate Grüngas-/Grünheizölquote, die bis Anfang Dezember 2026 als eigenständiges Gesetz vorgelegt werden soll.
Parallel dazu setzt das Gesetz die EU-Gebäuderichtlinie um: neue Primärenergiefaktoren und Normen ab dem ersten Tag des sechsten Kalendermonats nach Verkündung, verschärfte Sanierungsschwellen für Nichtwohngebäude, digitale und umfangreichere Energieausweise, eine bundesweite Solarpflicht in Stufen ab 2027 sowie den Nullemissionsgebäude-Standard ab 2028 (öffentliche Nichtwohngebäude) und ab 2030 (alle Neubauten).
Für die Praxis auf einen Blick
- Heizungswahl wird flexibler – aber die Beratung zu Heizlast, Vorlauftemperatur und Solarflächen gewinnt an Bedeutung.
- Fossile Heizungen bleiben erlaubt, verlangen aber ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe.
- Energieausweise werden ab dem sechsten Monat nach Verkündung digital, maschinenlesbar und deutlich umfangreicher.
- Nichtwohngebäude erhalten neue Sanierungsschwellen, Effizienzklassen A–G und niedrigere Automationsgrenzen.
Wann welche Regel gilt
Das GModG tritt gestaffelt in Kraft: ein erster Teil unmittelbar nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, ein zweiter Teil zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie sechs Monate später. Einzelne Pflichten – Bio-Treppe, Solarpflicht, Sanierungsschwellen, Nullemissionsgebäude – greifen erst ab 2027 bis 2045.
Was das GModG im Detail regelt
Von der gestrichenen 65-%-Pflicht bis zur Ladeinfrastruktur nach GEIG – jeder Themenblock zeigt die neue Regelung, das Inkrafttreten und die wichtigsten Punkte für die Praxis. „Mehr Details“ ergänzt zusätzliche Einordnung und Quellen aus aktueller Fachberichterstattung.
Was in den Schlagzeilen oft fehlt
Ergänzende Punkte aus offiziellen Quellen und Fachpublikationen, die für die praktische Beratung relevant sind.
Verkündung steht noch aus
Der Beschluss von Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 ist final – die meisten Fristen laufen aber erst „ab Verkündung im Bundesgesetzblatt“. Bis dahin gilt weiterhin das GEG 2024, inklusive der bereits im Mai 2026 im Omnibusverfahren auf den 1. November 2026 verschobenen 65-%-EE-Frist für Großstädte über 100.000 Einwohner.
Keine neue A+–H-Skala für Wohngebäude
Anders als zeitweise vermutet, bleibt die bekannte Effizienzklassen-Skala A+ bis H für Wohngebäude unverändert bestehen. Nur Nichtwohngebäude erhalten mit Anlage 10a erstmals eine eigene EU-orientierte Skala A bis G, wobei Klasse A ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten ist.
Evaluierung 2030 gesetzlich verankert
Ein neuer § 9a schreibt für 2030 eine Evaluierung fest, wie das Gesetz zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor beiträgt – ein direkter Prüfpunkt, ob die technologieoffene Bio-Treppe die frühere, ambitioniertere 65-%-Pflicht kompensiert (BBSR GEG-Infoportal).
Bio-Treppe schwächer als frühere Beimischungspflicht
Die neue Bio-Treppe (10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040) startet niedriger als die bisherige Beimischungspflicht aus § 71 Abs. 9 GEG, die bereits 15 % ab 2029 vorsah. Für neue Anlagen ab 1.1.2024 bleibt die Übergangsregel teils sogar strenger als die neue Stufe 2029.
CO₂-Faktor Strom sinkt deutlich
Mit der neuen DIN/TS 18599:2025-10 sinkt der Primärenergiefaktor Strom von 1,8 auf 1,5, der CO₂-Faktor für Strom von 560 auf 100 g/kWh. Das verbessert die Bilanz von Wärmepumpen und Stromdirektheizungen in Berechnungen spürbar.
Bestehende Energieausweise bleiben gültig
Bereits ausgestellte Energieausweise verlieren ihre Gültigkeit nicht automatisch – sie bleiben bis zum regulären Ablaufdatum (in der Regel zehn Jahre) verwendbar. Die neuen Pflichtangaben und die Nichtwohngebäude-Skala A bis G gelten erst für neu ausgestellte Ausweise.
LCEnergy ordnet das GModG für Ihre Projekte ein
Ob Heizlastberechnung, Fördermittelcheck nach BAFA/KfW oder Nachweis für die Baugenehmigung – wir unterstützen Eigentümer, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften bei der praktischen Umsetzung der neuen GModG-Vorgaben.